VS

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Zusammenarbeit mit Dienstleistern

Stand 01.01.2022

Zur Übersicht

Die Anweisungen gelten für Dienstleister (Auftragnehmer), welche Tätigkeiten in unserem Unternehmen VS Visuelle Medien GmbH & Co. KG (im Folgenden Auftraggeber oder VISU) durchführen. Dazu zählen unter anderem Bau-, Montage- und Instandhaltungsarbeiten. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Zusammenarbeit mit Dienstleistern sind Bestandteil des Auftrages. Geltende gesetzliche Vorschriften und Vorschriften der Unfallversicherungsträger sowie die Geschäftsbedingungen zur Zusammenarbeit mit Dienstleistern sind verbindlich einzuhalten.

VISU legt großen Wert auf Arbeitssicherheit, Umweltschutz und effiziente Energienutzung. Den gültigen Regelungen und Anweisungen ist Folge zu leisten! Für die Betreuung der Arbeiten auf dem Firmengelände wird ein zuständiger VISU-Mitarbeiter benannt. Mit diesem zuständigen VISU-Mitarbeiter ist vor Beginn der Arbeiten Kontakt aufzunehmen, um die Arbeiten zu koordinieren und mögliche Gefährdungen gemeinsam zu ermitteln und zu beurteilen. Der zuständige VISU-Mitarbeiter hat Weisungsrecht bezüglich Arbeits-, Brand- und Umweltschutz. Vorgesetzte und Mitarbeiter des Dienstleisters stellen die Einhaltung dieser Anweisungen und Regelungen sicher. Für die vorschriftsmäßige Durchführung der Arbeiten und die Bereitstellung der notwendigen Schutzausrüstungen sind die Vorgesetzten der Dienstleister verantwortlich.

1. Personal des Dienstleisters

Das Personal des Dienstleisters muss für die ihm übertragenen Aufgaben geeignet und für die Arbeiten unterwiesen sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften oder Anweisungen unseres Unternehmens verstoßen bzw. diesen nicht Folge leisten, können Hausverbot erhalten und sind durch den Auftragnehmer zu ersetzen.

2. Subunternehmer

Werden Subunternehmer für den Auftrag eingesetzt, ist der Auftraggeber vorab darüber zu informieren. Der Einsatz von Subunternehmen kann durch den Auftraggeber abgelehnt werden. Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der Zustimmung von VISU. Für den Subunternehmer gelten die gleichen Regeln wie für den Dienstleister. 

3. Betriebsgelände

Der Aufenthalt auf dem Firmengelände ist nur in den Bereichen gestattet, die direkt mit der Erfüllung der beauftragten Arbeiten in Verbindung stehen. Die Mitarbeiter des Dienstleisters haben sich bei Betreten des Firmengeländes anzumelden und beim Verlassen des Geländes abzumelden. Der Aufenthalt auf dem Firmengelände ist nur mit Dienstleisterausweis gestattet. Bild und Tonaufnahmen sind auf dem gesamten Gelände verboten.

4. Offenes Feuer

Umgang mit offenem Feuer ist auf dem Betriebsgelände verboten. Sollte es notwendig werden, bedarf es der Schweißerlaubnis der Werkfeuerwehr.

5. Rauchen

Das Rauchen auf dem Gelände ist nur an den ausgewiesenen Bereichen zulässig.

6. Gefahrstoffe

Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind deren Sicherheitsdatenblätter zu beachten. Diese Stoffe dürfen nur für den definierten Einsatzzweck verwendet werden. Auf sparsamen Einsatz ist zu achten. Sie dürfen auf keinen Fall in die Kanalisation gelangen.

7. Betriebsmittel, Datenträger

Vom Dienstleister eingesetzte Betriebsmittel müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Verwendung von VISU-Betriebsmitteln ist nur nach Vorlage zulässiger Bescheinigungen und  ausdrücklicher Zustimmung durch den zuständigen VISU-Mitarbeiter zulässig.

Vor der Verwendung von externen Datenträgern an VISU-Anlagen/-Einrichtungen ist eine vollständige Virenprüfung über den zuständigen VISU-Mitarbeiter zwingend erforderlich.

8. Elektrische Anlagen

Arbeiten an den elektrischen Anlagen dürfen nur durch zuständige Elektriker des Auftraggebers erfolgen. In Ausnahmefällen ist dies Dienstleistern nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch den zuständigen Elektriker des Auftraggebers erlaubt.

9. Sicherheitseinrichtungen

Die Manipulation von Sicherheitseinrichtungen ist untersagt! In Ausnahmefällen ist dies Dienstleistern nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch  einen zuständigen Instandhaltungsmitarbeiter des Auftraggebers erlaubt.

10. Flucht- und Rettungswege

Informieren Sie sich vor Beginn der Arbeiten über die Flucht- und Rettungswege sowie über Notfallmittel. Die Alarmierung bei Schadenslagen erfolgt über Sirene. Ertönt die Sirene, ist das Gebäude unverzüglich zu verlassen und der Sammelplatz aufzusuchen (siehe Lageplan).

11. Notfall

Im Falle eines Notfalls erreichen Sie die Rettungsleitstelle unter der Notrufnummer 

112

  • Bitte merken Sie sich Ihren Standort im Gebäude sowie die Abteilung.
  • Achtung: Immer einen Einweiser für den Rettungsdienst abstellen!
  • Im Falle eines Arbeitsunfalls ist immer der zuständige VISU-Mitarbeiter zu verständigen.

Das vom Dienstleister gestellte Personal wird vor Ort durch den zuständigen VISU-Mitarbeiter eingewiesen. Die Einhaltung der unterwiesenen Themen wird durch das Personal des Dienstleisters bestätigt und schriftlich dokumentiert.